Wann gilt die Versicherungspflicht?
Das Gesetzesdekret vom 31. März 2025, Nr. 39, führt eine Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen ein. Die Fristen variieren je nach Unternehmensgröße:
Großunternehmen: Pflicht bis spätestens 31. März 2025.
Mittlere Unternehmen: Pflicht bis spätestens 1. Oktober 2025.
Klein- und Kleinstunternehmen: Pflicht bis spätestens 31. Dezember 2025.
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