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Schützen Sie Ihr Unternehmen mit einer Naturkatastrophen-Versicherung

Wann gilt die Versicherungspflicht?

Das Gesetzesdekret vom 31. März 2025, Nr. 39, führt eine Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen ein. Die Fristen variieren je nach Unternehmensgröße:

  • Großunternehmen: Pflicht bis spätestens 31. März 2025.

  • Mittlere Unternehmen: Pflicht bis spätestens 1. Oktober 2025.

  • Klein- und Kleinstunternehmen: Pflicht bis spätestens 31. Dezember 2025.


Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens.

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