Wann gilt die Versicherungspflicht?
Das Gesetzesdekret vom 31. März 2025, Nr. 39, führt eine Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen ein. Die Fristen variieren je nach Unternehmensgröße:
Großunternehmen: Pflicht bis spätestens 31. März 2025.
Mittlere Unternehmen: Pflicht bis spätestens 1. Oktober 2025.
Klein- und Kleinstunternehmen: Pflicht bis spätestens 31. Dezember 2025.
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Ab der Saison 2024/2025 tritt TopConsulting als offizieller Partner der SSV Bozen Handball auf und bekräftigt damit sein Engagement zur Förderung des Sports sowie der regionalen Exzellenzen in Südtirol.
Die Zusammenarbeit basiert auf gemeinsamen Werten wie Teamgeist, Entschlossenheit und Zielorientierung – zentrale Elemente sowohl im Sport als auch in der Unternehmenswelt. Mit dieser Partnerschaft unterstreicht TopConsulting seinen Anspruch, die Entwicklung des lokalen Sports aktiv zu unterstützen und einen traditionsreichen Verein, der eine bedeutende Rolle im italienischen Handball spielt, langfristig zu begleiten.